Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Diese AGB gelten für alle Lieferungen ,Verkaufs- und Mietgeschäfte sowie Reparaturen und werden mit der Auftragserteilung Vertragsgegenstand. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Stehen unsere AGB mit Bedingungen unseres Kunden oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so gehen unsere AGB vor, auch wenn wir denen des Kunden bzw. Dritten nicht widersprochen haben.

2. Angebot und Abschluß, Fristen und Termine

Unsere Angebote gelten 1 Monat und sind unverbindlich, sofern nicht eine abweichende Bindungsdauer zugesichert wird. Fristen und Termine sind grundsätzlich voraussichtliche Zeitangaben, soweit sie nicht einzelvertraglich als Fixtermine vereinbart werden. Eine Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Auftragsbedingungen und technischen Einzelheiten so wieder vom Kunden beizubringenden Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen. Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist; ihr Lauf beginnt mit Bekanntgabe der gewünschten Änderungen neu. Verträge bedürfen zu ihrem Zustandekommen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Vereinbarungen nach Vertragsabschluß, auch Änderungen, Aufhebungen und/ oder Ergänzungen, bedürfen zu ihrem Zustandekommen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Aufhebung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen. Aufträge sind jedoch dann ohne unsere schriftliche Bestätigung angenommen, wenn die von Kunden in Auftrag gegebene Leistung von uns erbracht worden ist.

3. Leistung

3.1

Der Mieter ist verpflichtet, uns über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes informieren und sich bei Übernahme bzw. vor Versand oder vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs einschließlich der Fahrzeuge von deren einwandfreien Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, die Geräte vollständig zu erproben. Die Übernahme der Geräte einschließlich der Kraftfahrzeuge gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes.

3.2

Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Sachen pfleglich zu behandeln. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Überlassung unserer Geräte an Dritte (z.B. gewerbliche oder nicht gewerbliche Weitervermietung) ist der Kunde verpflichtet, die Geräte selbst zu versichern und- unbeschadet seiner eigenen Haftung - auftretende Schadensfälle über seine eigene Versicherung abzuwickeln.

3.2.1

Sobald die Mietsachen durch den Mieter laut Mietvertrag übernommen wurden, trägt er die alleinige Verantwortung dafür, daß Aufbau, Abbau und Bedienung der Geräte ausschließlich durch qualifiziertes und für das jeweilige Gerät geschultes Personal vorgenommen wird. Eine Haftung unsererseits für entstehende Schäden jeglicher Art ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

3.3 Für Kraftfahrzeuge gelten folgende besondere Bestimmungen:

3.3.1

Die Kraftfahrzeuge dürfen nicht benutzt werden,- um Fahrgäste oder Gegenstände gegen Entgelt zu Befördern,- um ein Fahrzeug oder einen Anhänger zu ziehen, zu schieben oder sonst zu bewegen,- in Motorsportveranstaltungen- von einer unter Einfluß von Alkohol oder Drogen stehenden Person.- von einer Person die nicht im Besitz der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis ist

3.3.2

Die Kilometergebühren werden nach den auf dem eingebauten Zähler berechnet. Bei Versagen des Kilometerzählers werden die Gebühren für die Entfernung berechnet die sich für die zurückgelegte Strecke auf der Straßenkarte zzgl. 20% ergibt. Sämtliche Betriebskosten sind durch den Entleiher zu begleichen.3.3.3Bei Unfällen ist der Mieter oder Fahrer verpflichtet, die Interessen des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft wahrzunehmen. Außerdem hat der Mieter uns unverzüglich telefonisch über den Unfall zu benachrichtigen.

3.3.4

Sobald das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind das Lenkradschloß und das gesamte Fahrzeug stets verschlossen zu halten.

3.3.5

Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, wie beispielsweise eventuelles Sonntagsfahrverbot, Gebrauch des Fahrten-, Diagrammschreibers, Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), Lenkzeiten und gegebenenfalls erforderliche Ladepapiere mitzuführen.

4. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe an unser Lager. Mindestdauer ist in jedem Fall die vertraglich vereinbarte Mietdauer. Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet. Samstage, Sonntage, Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn der Mieter nachweisen kann, daß die Geräte an diesen Tagen weder benutzt, noch in Bereitschaft gehalten wurden. Für den Mietpreis gilt die jeweils bei Vertragsabschluß gültige Preisliste. Die hier enthaltenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4.1

Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Soweit Geräte vor 12.00 Uhr abgeholt werden, ist der volle Tagessatz zu bezahlen. Das gleiche gilt bei Rücklieferung nach 10.00 Uhr.

4.2

Im übrigen richtet sich nach Art, Dauer und Umfang der Überlassung von Geräten und Kraftfahrzeugen grundsätzlich aus dem Individualvertrag, Lieferschein und/oder Leistungsbelege.

4.3

Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der gesamten Mietgebühren zu zahlen.

4.4

Alle Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Rücksendung hat frei Haus an unsere Adresse zu erfolgen. Der Kunde trägt die Transportgefahr; dies gilt auch für den Fall, daß wir für ihn den Transport übernehmen. Die in Ziffer 2 vereinbarten Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt. Der Kunde hat uns eventuelle Schäden - auch Transportschäden unverzüglich anzuzeigen.

5. Zahlungsbedingungen und Sicherungsrechte

5.1

Es ist grundsätzlich Barzahlungen bei Abholungen ohne Abzug vereinbart. Erfolgt die Auslieferung gegen Rechnung, ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Die Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont-, und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wir sind berechtigt, ab Verzugseintritt eine Gebühr in Höhe von Euro 10,00 pro Mahnung zu berechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Werden uns Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt werden oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen auch wenn Schecks angenommen, Zahlungsziele und Stundungen vorher gewährt wurden. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

5.2

Für verkaufte Waren gilt bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniger und erweiterter Eigentumsvorbehalt.

5.3

Vermietete Geräte bleiben unser alleiniges Eigentum. Über gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen in unsere Geräte hat uns der Mieter sofort zu informieren. Kosten die zum Schutz unserer Eigentumsrechte entstehen, sowie die durch den folgenden Ausfall der Geräte entstehenden Kosten, gehen zu Lasten des Mieters.

5.4

Der Mieter/Käufer ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die nicht bezahlte Ware lagert, oder eingebaut ist.

6. Haftung

6.1

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungshilfen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.2

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB - Gesetz haften wir auchnicht für grobes Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).

6.3

In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten und in vergleichbaren Fällen haften wir nicht.

6.4

Bei Lieferung und Abholung geht das Transportrisiko mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

6.5

Wir übernehmen keine Haftung für Gegenstände, die nach Rückgabe in den Kraftfahrzeugen zurückgelassen wurden. Der Kunde hat uns von allen Kosten und Ansprüchen freizustellen, die aus derartigen Verlusten oder Schäden gegen den Vermieter geltend gemacht werden.

6.6

Bei Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung durch Dritte, sonstiges Abhandenkommen oder Beschädigung der Mietsache, haftet der Kunde verschuldensunabhängig. Veränderungen und/ oder Reparatureingriffe an den von uns gemieteten Geräten sind grundsätzlich unstatthaft. Sie können in Ausnahmefällen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von uns vorgenommen werden.

6.7

Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte auftreten, ist ausgeschlossen. Der Mieter ist in diesem Fall nicht von der Zahlung des Mietpreises befreit, oder zur Minderung des Mietpreises berechtigt.

7. Versicherung

Für die Geräte haben wir eine branchenübliche Sachversicherung abgeschlossen. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Haftung. Im Schadensfalle können wir bis zur vorbehaltlosen Leistung durch den Versicherer jederzeit den Kunden unmittelbar in Anspruch nehmen. Eine spätere Leistung der Versicherung, leiten wir in diesem Falle an den Kunden weiter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß nach dem Versicherungsvertrag nur bestimmte Risiken versichert sind. Auch kann durch das Verhalten des Kunden vor oder nach einem Schadensfall der Versicherer von seiner Leistung frei werden, selbst wenn das Risiko an sich versichert ist. Bei Fahrzeug-, Luft-, Hochgebirgs-, Unterwasser- und Hochseeaufnahmen oder anderen, nicht üblichen Aufnahmeformen obliegen dem Mieter, seinem Vertreter sowie allen Personen, die zur Erstellung solcher Aufnahmen die Mietsache verwenden, besondere Sorgfaltspflichten. Insbesondere sind die Geräte ausreichend gegen Beschädigung und Verlust abzusichern. Der Mieter ist verpflichtet, den genannten Personenkreis über die Sorgfaltspflichten in Kenntnis zu setzten. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen haftet der Mieter für alle Schäden. Bei Verstößen gegen die Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter wird von uns in vollem Umfang in die Haftung genommen. Dabei haftet der Mieter auch für alle seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Der Geltungsbereich der Versicherung ist Europa. Bei Transport oder Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches kann der Vermieter auf Wunsch des Kunden eine Erweiterung des Geltungsbereiches abschließen, hierfür entstehende Kosten trägt der Mieter. Dem Mieter ist allerdings freigestellt, eine eigene Versicherung abzuschließen, diese ist dann nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unaufgefordert rechtzeitig zu informieren, wenn ein solcher Transport oder Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches vorgenommen werden. Gefahrenerhöhungen werden ebenfalls zusätzlich zu Lasten des Mieters versichert. Diese Zusatzversicherungen können jeweils nur monatsweise abgeschlossen werden, angebrochene Monate werden mit einem Monatsbeitrag berechnet. Der Kunde muß grundsätzlich den Inhalt des bestehenden Versicherungsvertrages gegen sich gelten lassen. Auf Wunsch werden dem Kunden die Versicherungsbedingungen in Kopie zur Verfügung gestellt, diese liegen in unseren Räumen zur Einsichtnahme aus oder können angefordert werden. Wir weisen auch darauf hin, daß sich Versicherungsbedingungen ändern können. Unabhängig davon weisen wir insbesondere auf folgende Einzelheiten hin: Grundsätzlich sind Schäden nicht gedeckt, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Nichtversicherbar sind ferner Elektronenröhren (auch Bildschirme), Brenner und andere Verbrauchsmaterialien, Sprechfunkgeräte sowie die Frontlinsen von Objektiven. Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt EUR 1.000,00. Der Mieter kann die Haftung aus den versicherten Risiken auf einen Selbstbehalt von EUR 500,00 durch eine weitergehende Versicherung reduzieren. Die Kosten hierfür errechnen sich mit 5 % des Mietzinses für die Dauer der Überlassung mit Geltungsbereich Europa und Anrainerstaaten, 12% für die weltweite Geltung. Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub beträgt der Selbstbehalt 25 % des Geräteneuwerts, im Höchstfall aber EUR 11.000,00. Die Geräte sind vor Diebstahl ausreichend zu schützen und möglichst unauffällig zu verwahren. Aufbewahrung und Transport in Fahrzeugen haben bei verschlossenem Kofferraum zu erfolgen. Bei Kombi-/Lieferwagen darf zudem der Innenraum nicht einsehbar sein. Während der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) besteht bei Belassen der Mietgegenstände in Fahrzeugen kein Versicherungsschutz. Im Falle einer gewerblichen Weitervermietung unserer Geräte hat der Mieter diese seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und auftretende Schadensfälle über diese Versicherung abzuwickeln. Die Inanspruchnahme unserer Versicherung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

8. Ausfallschäden

Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen. Bei Kraftfahrzeugen wird pauschal pro Tag ein Kilometersatz von 200 km zugrunde gelegt zzgl. der Tagespreise. Die Mietdauer über Geräte und KFZ wird grundsätzlich dem Datum und gegebenenfalls der Uhrzeit einzelvertraglich festgelegt. Soweit der Kunde die festgelegten Mietzeiten ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung überzieht und daher uns die Gebrauchsüberlassung des vermieteten Gegenstandes an einen Anschlußmieter unmöglich ist, haben wir das Recht, Schadenersatz mindestens in Höhe der an uns gerichteten Ansprüche des Anschlußmieters zu verlangen.

9. Rückgabe der Mietsachen

Mit der Rückgabe der Geräte und Kraftfahrzeuge bestätigen wir nicht, daß diese mangelfrei übergeben wurden. Wir behalten uns ausdrücklich vor,die Geräte und Kraftfahrzeuge eingehend zu überprüfen und bis zu einer Woche nach Rückgabe etwaige Mängel und Verluste (Fehlmengen) anzuzeigen.

10. Verkauf über unsere Internetplattformen

Alle hier genannten Bedingungen haben -sofern anwendbar- auch für alle Verkäufe von unseren Internetpräsenzen z.b. www.ffl-rieger.de oder www.lichttankstelle.de volle Gültigkeit.

11. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, auch für Scheck- und Wechselprozesse, ist München. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

FFL-Rieger GmbH, Film-Fernseh-Licht, Eggenfeldener Straße 54, 81929 München

Tel.: 089/434 735, Fax 089/ 434 963, info@ffl-rieger.de


Verpflichtender Hinweis:
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit.
Diese Plattform finden sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/